Förderung für Jungunternehmen zur Kind + Jugend
Nutzen Sie die Kind + Jugend für Ihren Markteinstieg
Die Kind + Jugend 2024 ist Teil des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgelegten Programms zur Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland.
Wer kann die Förderung beantragen?
Teilnahmeberechtigt und förderfähig sind junge innovative Unternehmen, die:
- ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben
- weniger als 50 Mitarbeiter und eine Jahresbilanzsumme bzw.einen Jahresumsatz von max. 10 Mio. Euro haben
- jünger als 10 Jahre sind
Förderfähig sind jeweils drei Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe. In den ersten beiden Jahren mit 60%iger Kostenübernahme, im 3. Jahr werden 50% der Kosten übernommen.
Die Förderung
- Übernahme von bis zu 60% der Kosten
- Teilnahme in Form eines Gemeinschaftsstandes
Ihr Stand auf der Kind + Jugend
Förderbar sind Stände mit einer Größe zwischen 9 und 21 m².
Ihr Starterpaket
Ihr Standpaket enthält:
- Standbau inkl. Teppich und Mobiliar (nicht wählbar)
- 1 Blumengesteck
- 1 Pressefach (online)
- Werbebanner JIU im Besucher-Newsletter
- Sponsorenwand mit Liste aller Teilnehmer
- Internet-Flat am Stand
- Druckmöglichkeit am Stand (DIN A4)
- 1 Parkschein
- 1 Catering-Card im Wert von 50,00 Euro
- Heiß- und Kaltgetränke, Gebäck am Stand
- Info-Hostess als Ansprechpartnerin vor Ort
- Keine extra Energiekostenpauschale fällig
- Keine extra AUMA-Gebühren fällig
- Keine NKA-Abschlagzahlung
Ihre To Do’s für eine Teilnahme am Förderprogramm
Wichtig: Die Anmeldung ist erst wirksam, wenn das BMWK Förderfähigkeit bestätigt ist!
Zur Aussteller-Anmeldung als Jungunternehmen
Zum Antrag auf Zuschuss zur Förderung
Für eine gültige Anmeldung ist es wichtig, dass Sie uns gleichzeitig den Antrag Bafa und die Anmeldung für Aussteller zukommen lassen!
Sie haben Fragen?
Nicole
Bernal
Projektassistentin
Telefon +49 221 821-2704
Telefax +49 221 821-3283
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